Nach landesweiter, kritischer Diskussion hat der Vorstand des BA.Hessen die folgende Stellungnahme zu den geplanten Veränderungen der OAVO an das HMKB gesendet.
RÜCKMELDUNGEN DES VERBANDES „BILDUNGSFAKTOR ABITUR.HESSEN“ ZUM ENTWURF DER NEUEN OAVO FÜR SCHULEN IN HESSEN - 03.12.2024
Der Entwurf zur neuen Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Schulen und Lehrkräfte bergen. Der Verband „Bildungsfaktor Abitur.Hessen“ gibt dazu folgende Rückmeldung:
1. Positive und begrüßenswerte Ansätze / Elemente
Die neue OAVO enthält einige positive Regelungen, die von Lehrkräften und Schulen begrüßt
werden:
• Förderung der Bildungssprache Deutsch: Die stärkere Berücksichtigung der Sprachrichtigkeit in der Bewertung stellt eine Würdigung der deutschen Bildungssprache dar.
• Differenzierte Fehlerbetrachtung: Die differenzierte Gewichtung des Fehlerindex (FI) erscheint sinnvoll, da sie eine differenzierte Bewertung sprachlicher Leistungen
ermöglicht.
• Reduktion der Klausuren in Grundkursen: Die Verringerung der Klausuranzahl in zwei- und dreistündigen Grundkursen entlastet die Schülerinnen und Schüler ebenso
wie die Lehrkräfte und könnte Möglichkeiten für eine vertiefte inhaltliche Arbeit und neue Prüfungsformen bieten.
2. Kritik und Herausforderungen
2.1. Belastung der Lehrkräfte
Die geplanten Änderungen, insbesondere für das Fach Deutsch, führen zu einer erheblichen Mehrbelastung der Deutsch-Lehrkräfte:
• Korrekturaufwand in Deutsch: Die Aufteilung in zwei Bewertungsbereiche (Inhalt und sprachliche Darstellungsweise) sowie die differenzierte Betrachtung des Fehlerindex erfordern einen enormen zusätzlichen Zeitaufwand.
• Ungleichgewicht in der Arbeitsbelastung: Deutschlehrkräfte sind bereits stark belastet, da sie neben der Korrektur von Klassenarbeiten oft Klassenleitungen übernehmen, Ansprechpartner/innen für Leseschwierigkeiten und DaZ (Deutsch als Zweitsprache) sind, sich mit wechselnden Lektürelisten auseinandersetzen müssen und umfangreiche Aufgaben im Abitur übernehmen (und deutlich mehr Vorschläge für die mündlichen Prüfungen erarbeiten müssen als andere).
• Gerade in Oberstufengymnasien steigen für diese Kolleginnen und Kollegen die Gesamtbelastungen erheblich.
• Die ausbleibende Reduzierung der Klausurenanzahl in den Fächern Mathematik und Deutsch und die Reduzierung auf nur eine Option der Ersatzleistung in der
gesamten Qualifikationsphase erhöhte die Belastung im Vergleich zum Status quo.
• Die Belastung für Lehrkräfte bei Übernahme großer Leistungskurse (z.B. in Englisch) ist deutlich höher im Vergleich zu den Grundkurs-Lehrkräfte.
• Die Vorgabe, bis zu drei Nachholtermine für schriftliche Leistungsnachweise anbieten zu müssen, impliziert die Erstellung von bis zu drei unterschiedlichenKlausuren. Das bedeutet eine erhebliche Mehrbelastung für Lehrkräfte und ist auch im Hinblick auf die Terminierung schwierig und erscheint daher im Schulalltag nicht praktikabel.
2.2. Sprachrichtigkeit und Bildungssprache
• Konterkarierung der Förderung in der SEK I: Die geringere Gewichtung der Sprachrichtigkeit (außerhalb des Faches Deutsch) relativiert die jüngst intensivierten Bemühungen um die Förderung der Bildungssprache Deutsch in der Sekundarstufe I.
• Strenge Fehlertoleranz: Ein Fehlerindex von 8,0 für null Punkte im Fach Deutsch wirkt unangemessen hart, insbesondere für schwächere Grundkurse oder internationale Schüler/innen. Die neue Berechnung führt im Extrem zu einem Punktabzug von vier Punkten!
• Gefahr der Verrechnung: Schwache inhaltliche Leistungen könnten durch eine hohe Sprachrichtigkeit aufgewertet werden, was möglicherweise zu einer Verfälschung der Gesamtleistung führt.
• Besteht die Schüler-Bearbeitung im Deutsch-Klausur aus einem einzigen stilistisch und formalsprachlich richtigen Satz, führt dies zu einer Bewertung mit zwei Punkten.
2.3. Uneinheitlichkeit und Bürokratisierung
• Regelung zur Klausurgewichtung: Die Formulierung, dass Klausuren „mindestens ein Drittel“ zur Schuljahresnote beitragen sollen, kann und wird zu Ungleichbehandlungen innerhalb und zwischen Schulen führen. Eine einheitliche und klare Regelung wäre zielführender (z.B. dass eine Gewichtung zu einem Drittel vorzusehen ist).
• Es ist vorgesehen, dass in jedem vierstündigen Grundkurs (und jedem LK) in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 jeweils zwei Klausuren anzufertigen sind. Das schließt auch die vierstündigen Fremdsprachen ein. Der Sinn dieser Uneinheitlichkeit innerhalb der einzelnen Fremdsprache erschließt sich nicht.
• Zudem wird die neubeginnende Fremdsprache an der Gymnasialen Oberstufe an einigen Schulen im Stundenrhythmus 6/3/3 (E/Q1-2/Q3-4) unterrichtet. Daher würde die neue zweite Fremdsprache uneinheitlich als 3- oder 4-stündiger Kurs mit unterschiedlicher Klausurenanzahl behandelt.
• Auch das fach Wirtschaftswissenschaften wird in einigen Schulen in der Q1/2 vierstündig unterrichtet. Warum aber soll es in diesem Fach anders als in den anderen Fächern (des Aufgabenfeldes) zwei Klausuren pro Halbjahr geben?
• Nachholtermine für Klausuren in einem zwei- oder dreistündigen Kurs nach § 9 Abs. 9 Satz 2 OAVO: Die Forderung nach bis zu drei Nachholterminen pro Klausur ist organisatorisch kaum umsetzbar und verursacht erheblichen Mehraufwand bei der Erstellung und Durchführung.
• Attestpflicht in § 9 Abs. 9 OAVO: Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Attestpflicht erst beim dritten Termin und nicht schon (wie im Abitur) früher erfolgt.
• Kommunikationsprüfungen in modernen Fremdsprachen: Die Trennung der Prüfungen zwischen Grund- und Leistungskursen sowie deren verpflichtende zeitliche
Festlegung (Q3 vs. Q4) erschwert die Organisation, führt zu mehr Unterrichtsausfall und erhöht die Belastung für Lehrkräfte und Schulen.
• Der Begriff der „Lesbarkeit“ führt zu einer sehr individuellen Beurteilung durch die Lehrkräfte. Die Vergleichbarkeit zwischen Lehrkräften und auch zwischen den Schulen geht verloren. Welche Schülerschrift nicht mehr „lesbar“ ist, führt bereits jetzt schon zu Diskussionen in Schulen.
• Schülerinnen und Schülern mit Mathematik und Deutsch-Leistungskurs schreiben in der Qualifikationsphase künftig bis zu sechs Klausuren weniger als Schülerinnen und
Schüler, die keines der beiden Fächer als LK haben (ggf. sogar noch weniger im Vergleich zu Schülerinnen mit neuer Fremdsprache o.Ä.).
• Schülerinnen und Schüler, die eine moderne Fremdsprache als 3. Prüfungsfach gewählt haben, müssen im Prüfungshalbjahr Q4 die Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzen (§ 9 Abs. 6b). Damit fällt die letzte Möglichkeit des Klausurtrainings vor dem Abitur weg und die letzte Klausur liegt ca. ein halbes Jahr vor dem Landesabitur). Darüber hinaus muss die Lehrkraft zwei unterschiedliche Formate (Klausur und mündliche Prüfung) innerhalb eines Kurses anbieten.
• Die mündliche Kommunikationsprüfung wird im Leistungskurs verpflichtend in Q3, während sie im Grundkurs nur für die Landesabitur-Prüflinge in Q4 stattfinden. Das hat zur Folge, dass die in vielen Schulen übliche gemeinsame Organisation der mündlichen Kommunikationsprüfungen entfällt.
• Besonders problematisch ist die Uneinheitlichkeit der Regelungen in Leistungskurs und Grundkurs für niveauübergreifenden Kurse nach § 13 Abs. 6 (Kombikurse), die insbesondere in den zweiten Fremdsprachen oft notwendig sind, um das Leistungskursangebot in diesen Fächern beizubehalten.
2.4. Notenbesprechungen
• Es heißt (§9 Abs. 2 Satz 3-4 OAVO): „vor den Konferenzen zum Halbjahres- und Schuljahreswechsel sollen die Schulhalbjahresnoten gegenüber den Schülerinnen und Schülern in für sie sinnvoller und hilfreicher Weise von der Fachlehrkraft begründet werden. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler mindestens zweimal im Schulhalbjahr über ihren Leistungsstand insbesondere in den im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen zu unterrichten.“ Dies stellt die Schulen und die
Lehrkräfte vor erhebliche Herausforderungen. So ist dies z.B. in zweistündigen Fächern sehr schwer umsetzbar. Innerhalb eines Halbjahres hieße dies etwa nach jeder 5. bis 6. Doppelstunde eine Notenbesprechung vorzusehen. Hier werden die Vorgaben eher zu mehr juristischer Angreifbarkeit der Noten führen, jedoch nicht zu einer Verbesserung der Transparenz der Noten. Die Verpflichtung zur Information über den Leistungsstand sollte außerhalb der Besprechung der Schulhalbjahresnoten daher weiterhin wie bisher einmal im Schulhalbjahr erfolgen.
• Auch führen Notenbesprechungen zu einer Erhöhung des Unterrichtsausfalls, da in der Regel pro Kurs mindestens eine Doppelstunde, bei großen Kursen auch mehr, dafür benötigt wird.
2.5. Sport als Abiturfach
• Die Möglichkeit, rein theoretische Leistungen im Fach Sport ins Abitur einzubringen, wird kritisch gesehen, da sie die praktische Ausrichtung des Faches konterkariert.
2.6. Sonstiges
• Die genannte Prüfungsformate bleiben der Tradition verbunden (Referate, Präsentationen etc.; hier wird aber die schriftliche Ausarbeitung gestrichen). Es fehlen jedoch neuere Lernprodukte, die auch neuere Medien einbeziehen (z.B. Podcast, Video).
3. Schulorganisatorische Herausforderungen
• Schulorganisatorische Herausforderungen: Die Vielzahl an neuen Vorgaben (z. B. uneinheitliche Prüfungsformate, zusätzliche Klausuren) belastet die
Schulorganisation erheblich, v.a. in kleineren Systemen und in den Oberstufengymnasien mit großen Jahrgangsstufen.
• Rückgang der Attraktivität für Leistungskurslehrkräfte: Der zunehmende Arbeitsaufwand, insbesondere in Fächern wie Deutsch, könnte dazu führen, dass
weniger Lehrkräfte bereit sind, Leistungskurse zu übernehmen, und die steigende Belastung führt ggf. zu mehr gesundheitlichen Ausfällen.
4. Abschließende Gedanken
Die neue OAVO enthält durchaus sinnvolle Ansätze, etwa die Förderung der Bildungssprache Deutsch und die Reduktion von Klausuren. Es zeigen sich aus unserer Sicht aber durchweg enorme zusätzliche Belastungen für die Schulen, die Schulorganisation und die Lehrkräfte sowie eine beträchtliche Uneinheitlichkeit. Eine Anpassung der kritisierten Punkte und eine enge Einbindung der Schulen und Lehrkräfte in den Umsetzungsprozess sind notwendig, um die Akzeptanz der Regelungen zu fördern und eine gerechte und praktikable Anwendung sicherzustellen.
Dazu gehören unbedingt auch weiterführende Maßnahmen:
1. Entlastung der Lehrkräfte: Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen und Vereinfachung der Bewertungsrichtlinien, insbesondere für Deutsch-Lehrkräfte.
2. Einheitlichkeit und Klarheit: Anpassung der Klausurgewichtung und der Regelungen zur Sprachrichtigkeit, um landesweite Vergleichbarkeit sicherzustellen.
3. Flexibilität für Schulen: Beibehaltung der bisherigen Regelungen zur Terminierung und Durchführung von Kommunikationsprüfungen sowie Reduktion der Nachholtermine für Klausuren.
4. Förderung der Sprachrichtigkeit: Schaffung von Möglichkeiten für Spracharbeit im Unterricht und z.B. Unterstützung durch gezielte Fördermaßnahmen für DaZSchüler/-innen.
